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Sportgerichtsverfahren durch FSA und nicht durch den VfB eingeleitet

In der MZ, Ausgabe Sangerhausen von heute wurde der Werdegang des Sportgerichtsverfahren bezüglich des Spieles unserer 1. Mannschaft in Weißenfels falsch dargestellt. Die MZ hat geschrieben, dass der VfB Protest gegen das Spiel eingelegt hätte. Das stimmt nicht.

Der VfB hatte die sportliche Niederlage akzeptiert, jedoch ist der Fehler der Weißenfelser den Schiedsrichtern bei der Bearbeitung des Spielberichtes aufgefallen. Alles weitere läuft dann beim FSA automatisch. Der VfB hätte dies gar nicht bemerkt.

Von Seiten des VfB wurden zu keiner Zeit Anstrengungen unternommen das Ergebnis in Frage zu stellen. Es gibt aber nun einmal Regeln und über diese ist der SSC Weißenfels gestolpert. Die Satzung und die Spielordnung des FSA lässt keine andere Möglichkeit zu, dass Spiel im Nachgang so zu werten.

Das ist für den SSC Weißenfels und vor allem die Spieler des SSC schade. Sie haben ein gutes Spiel gemacht. Alle am Spiel Beteiligten wissen wer der sportliche Sieger dieses Spieles ist.

Den genauen Verfahrensablauf findet Ihr auf unserer Internetseite unter "Aktuelles 1. Mannschaft" ( Sportgerichtsurteil zum Spiel SSC Weißenfels gegen VfB 1906 Sangerhausen ).

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