VfB Präsidium informiert

Liebe Vereinsmitglieder,

Freigabe des Sportparks Friesenstadion für den Wettkampfbetrieb

hiermit wird die Freigabe des Sportparks Friesenstadion für den Wettkampfbetrieb unter
Einhaltung der Hygienevorschriften der 7.SARS-CoV-2-EindV sowie unten genannter Auflagen erteilt. Der Widerruf dieser Freigabe ist jederzeit möglich, sollte die Verordnungs- oder Erlasslage eine Ergänzung oder Änderung dieser Zustimmung erfordern, oder für den Fall, dass Sie als Nutzer rechtliche Anordnungen der jeweils gültigen Verordnungs- und Erlasslage im Rahmen der Hygienemaßnahmen nicht einhalten.
Für die Einhaltung der nachfolgenden Auflagen haben Sie als Verein einen Hygieneverantwortlichen zu benennen und dauerhaft Sorge zu tragen:

- Führen einer Anwesenheitsliste für Spieler, Betreuer, Schiedsrichter, Zuschauer
- Verweigerung des Zutritts für Personen mit offensichtlichen Krankheitssymptomen
-  Verweigerung des Zutritts für Personen für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen ineinem Risikogebiet (nach RKI) aufgehalten haben
-  Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,5 Metern durch Zuschauer zu Beginn und während der Veranstaltung (sowie regelmäßiges Hinweisen)
-  Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,5 Metern durch Betreuer und Ersatzspieler während des Spiels
-  Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5 Metern bei Kabinennutzung und Duschnutzung der Spieler, Betreuer und Schiedsrichter
-  Räumliche Trennung der Heim- und Gastmannschaft
-  Umgehende Desinfektion der Umkleide- und Sanitärräume an Türgriffen und Kontaktflächen sowie der benutzten Sportgeräte nach Beendigung des    Wettkampfes
-  Beschilderung der Toiletten mit dem Hinweis „Einzeln eintreten“ sowie die Möglichkeit der Handdesinfektion
-  Einhaltung der Abstandsregelungen an den Verkaufspunkten (z.B. durch Abstandslinien)
-  Steuerung des Zuschauerflusses (keine Begegnung von Zuschauern bei zwei aufeinanderfolgenden Spielen)
-  Maximale Personenzahl von 1.000 anwesenden Personen bei Freiluftwettkampfen
-  Maximale Anzahl zeitgleich Sporttreibender wird auf 50 begrenzt

Grundsätzlich ist für den Wettkampfbetrieb ein eigenes Hygienekonzept vom Veranstalter zu
erstellen und vorzuhalten, was auf Verlangen des Gesundheitsamtes vorzulegen ist.
Weiterhin empfehle ich, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Zuschauer beim Betreten des
Stadions.
Personen, die nicht gewillt sind, sich an die bestehenden Regelungen zu halten, können im Rahmen
der Umsetzung des Hausrechts des Stadions verwiesen werden.
Die Anwesenheitslisten sind mindestens vier Wochen aufzubewahren und auf Verlangen des
zuständigen Gesundheitsamtes vollständig auszuhändigen.
Ich bitte Sie um strikte Einhaltung der oben genannten Auflagen, da diese eine entsprechende
Kontrolle erfahren werden.

Torsten Schweiger

Präsident

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