Beitragsordnung
VfB 1906 Sangerhausen Sangerhausen,11.12.2017
Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung des VfB 1906 Sangerhausen
Betreff: Beitragsordnung
Einreicher: VfB 1906 Sangerhausen – Präsidium
Verteiler: Mitglieder des VfB 1906 Sangerhausen
Beschluss: Dieser Vorlage wurde zugestimmt/nicht Zugestimmt
Beitragsordnung
Auf der Grundlage der Satzung des VfB 1906 Sangerhausen e.V. und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des Vereines vom 11.12.2017 erlässt der Vorstand des Vereines nachfolgende Beitragsordnung:
1. Die Bezahlung der monatlichen Beiträge ist eine Bringschuld der Mitglieder und ist von ihnen in folgender Höhe zu entrichten:
monatlicher Mindestbeitrag 6,00 €
b) Erwachsene
monatlicher Mindestbeitrag 12,00 €
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 € erhoben.
c) Mitglieder über 18 Jahre, die noch die Schule besuchen, eine Lehre machen oder im Studium sind und außerdem ein Netto- Einkommen unter EUR 510,00 monatlich haben, können bei uns einen schriftlichen Antrag auf Beitrittsermäßigung stellen. Ohne Antrag muss selbstverständlich der volle Beitrag gezahlt werden. Soziale Härtefälle können vom geschäftsführenden Vorstand, auf Antrag mit Nachweis, gesondert entschieden werden.
2. Die Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge wie folgt:
- jährlich im Monat Januar
- halbjährlich in den Monaten Januar und Juli
3. Die Barzahlung der monatlichen Beiträge erfolgt wie folgt:
a) Die Mitglieder, die in Sportgruppen oder Mannschaften aktiv sind, bezahlen ihre Beiträge halbjährlich bei den jeweiligen Übungsleitern oder Verantwortlichen der Sportgruppen.
Diese rechnen die Beiträge jeweils bis zum 31.01, und 31.07. eines Jahres bei der/den Kassenverantwortlichen unter Mitteilung der jeweiligen Beitragszahler ab.
b) Die Mitglieder, die in Sportgruppen oder Mannschaften nicht aktiv sind und nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bezahlen ihre Beiträge wie unter Ziffer3 .a.im Sportbüro.
c) Die aktiven Schiedsrichter des Vereins zahlen keinen Betrag.
4. Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft und ersetzt die bestehende Beitragsordnung