Beitragsordnung
Auf der Grundlage von der Satzung des VfB 1906 Sangerhausen e.V. und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des Vereines vom 21.11.1997 erläßt der Vorstand des Vereines nachfolgende Beitragsordnung:
1. Die Bezahlung der monatlichen Beiträge ist eine Bringeschuld der Mitglieder und ist von ihnen in folgender Höhe zu entrichten: a) Jugendliche unter 18 Jahren, Übungsleiter monatlich 3,50 € b) Erwachsene monatlich 7,00 € Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 5,50 € erhoben.
2. Die Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge wie folgt: jährlich im Monat Januar halbjährlich in den Monaten Januar und Juli
3. Die Barzahlung der monatlichen Beiträge erfolgt wie folgt: a) Die Mitglieder, die in Sportgruppen oder Mannschaften aktiv sind, bezahlen ihre Beiträge vierteljährlich bzw. halbjährlich bei den jeweiligen Übungsleitern oder Verantwortlichen der Sportgruppen. Diese rechnen die Beiträge jeweils bis zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres bei der/den Kassenverantwortlichen unter Mitteilung der jeweiligen Beitragszahler ab. b) Die Mitglieder, die in Sportgruppen oder Mannschaften nicht aktiv sind und nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bezahlen ihre Beiträge im Sportbüro bzw. bei Herrn Probst. Dieser rechnet die eingenommenen Beiträge jeweils zum 30.06 und 31.12. eines Jahres bei den/der Kassenverantwortlichen unter Mitteilung der jeweiligen Beitragszahler ab. c) Die aktiven Schiedsrichter des Vereins zahlen Keinen Betrag..
4. Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2007 in Kraft und ersetzt die bestehende Beitragsordnung.
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